Podiumsdiskussion Fahrradmitnahme, das war #2011, ne. Nach anfaenglicher Ablehnung der Kennzeichnung hat man sich im Nachgang dann doch zu dieser Beschilderung durchringen koennen.
O-Ton HEAG: Im Bereich des ersten Wagenteils der Niederflurbahnen dürfen sich gleichzeitig mit einem Rollstuhlfahrer keine Fahrräder aufhalten. Radfahrer müssen gegebenenfalls auf die weiteren Stellplätze in Höhe der Türen 3 und 4 (mittleres und hinteres Wagenteil) ausweichen oder das nächste Fahrzeug nutzen. Gleiches gilt für den Stellplatz im Beiwagen und auch für die Stellplätze in unseren Bussen, auch hier dürfen sich gleichzeitig mit einem Rollstuhlfahrer keine Fahrräder aufhalten.
erwiesen hat, sind mehrere Behinderte mit der Bitte an mich herangetreten, in meiner Funktion als Schwerbehindertenvertreter der Stadt Damstadt im Fahrgastbeirat der DADINA einen Antrag einzubringen, den Hinweis zu ueberarbeiten und zu verbessern. Der Antrag wurde am 28.09.2016 einstimmig angenommen:
Der Geschäftsstelle ist allerdings aufgefallen, dass die Broschüre zur Fahrradmitnahme sowie der Hinweisaufkleber aktualisiert werden müssen. Dies würde die Geschäftsstelle in Zusammenarbeit mit der HEAG mobilo kurzfristig in Angriff nehmen.
aus, um den Faktor 10 verkleinert, in 2 Metern Hoehe angebracht, den erklaerenden Text geloescht.
Bitte festhalten, liebe Nichtraucher.
Zuerst Rollstuhlfahrer mit Kinderwagen,
& dann maximal 2 Fahrraeder!
So erklaeren mir Radfahrer das Schild, wenn ich sie darauf hinzuweisen versuche!
die Notwendigkeit der Kommunikation der Befoerderungsrichtlinien auf die schwerbehinderten Fahrgaeste ab, Fahrradfahrern verbal den Zutritt verwehren zu muessen & dadurch mit absurdesten Aggressionen, Anfeindungen & Frechheiten konfrontiert zu werden.
Mehrere Rollstuhlfahrerinnen berichteten mir von der Angst, durch Unachtsamkeit der Radfahrer das Augenlicht zu verlieren, denn die oftmals ungesicherten Lenkerenden bewegen sich meist in Hoehe des Gesichtes.
jedoch, daß ich mich im Auftrag der Stadt Darmstadt fuer die Belange der Schwerbehinderten im oeffentlichen Nahverkehr einsetze, und die Stadt Darmstadt an diesem Unternehmen Beteiligungen haelt & der OB sich fuer die Belange Schwerbehinderter einsetzt, aber als Vorstandsmitglied solche Unzulaenglichkeiten duldet.
.. . so mueßte das dann aussehen. Will man aber hier offensichtlich vermeiden, das so klar darzustellen, denn es steht ja auch in den /Befoerderungsbedingungen.html sehr gut versteckt!
27.09.2016 16:38 Uhr Bessunger Straße, Anhaenger 9433
Beim Zustieg mit dem Rollstuhl an der Bessunger Straße in den Anhaenger einer Hochflurbahn, die mit zwei Kinderwagen & einer Frau mit Rollator & einem Fahrrad besetzt ist, bitte ich die Fahrerin, daß der Radfahrer doch bitte die Bahn verlassen moege.
die Fahrerin behauptet jedoch, es sei doch genuegend Platz, und bis zum Luisenplatz, wo der Radfahrer auch aussteigen will, ginge das ja wohl.
Daß nur drei Minuten spaeter eine Schnellbahn ebenfalls zum Luisenplatz faehrt & man angesichts dessen dem Radfahrer den Fahrzeugwechsel durchaus zumuten koennte, interessiert sie nicht, obwohl das Fahrad den Gang blockiert und kein Durchkommen moeglich ist.
11.10.2016 16:38 uhr Bessunger Straße Wagennummer 9123, Linie 7 oder 8?, Zustieg mit dem Rollstuhl, Fahrzeug belegt mit drei Fahrraedern.
Wiederum bitte ich die Fahrerin, daß die Radfahrer bitte aussteigen sollen, und wieder erhalte ich die Antwort, daß der Platz doch ausreichend sei.
Offensichtlich ist das Fahrpersonal genauso wenig ueber die Unternehmensrichtlinien zur Fahrradmitnahme in Bahnen & Bussen informiert, wie die Fahrradfahrer selbst.
Wie kann das sein, daß Fahrpersonal die Befoerderungsrichtlinien so grob mißachtet & damit andere Fahrgaeste gefaehrdet?
Daß die Hinweisschilder in den Fahrzeugen mit der vagen Formulierung “reicht der Platz nicht fuer alle . .. “ die Befoerderungsrichtlinien in keiner Weise widerspiegeln, ist ja bereits bekannt.
Wie gedenkt die HEAG mobilo, ihre Befoerderungsrichlinien so zu dokumentieren, daß nicht nur Fahrradfahrer, sondern auch das Fahrpersonal darueber in Kenntnis gesetzt wird?
Eine rechtssichere Formulierung sollte hier schon zu erwarten sein, vorallem, wenn die Neugestaltung als Ikonen ausgefuehrt werden soll.
Wie sollen diese Befoerderungsrichtlinien umgesetzt werden?
Kann ich mich zukuenftig darauf verlassen, daß die Fahrer die Regelung kennen & auch umsetzen?
Radfahrer steigt in einen Bus, der bereits mit einem Kinderwagen belegt ist:
Mit freundlichen Grueßen und mit der Bitte um Stellungnahme
wir bitten darum, folgenden Antrag in der kommenden Sitzung des DADINA-Fahrgastbeirates zur Beratung und Abstimmung zu stellen, bzw. folgenden Antrag an den DADINA- Vorstand auf die Tagesordnung zu setzen.
ANTRAG:
Beantragt wird folgender Beschluss des Fahrgastbeirats:
“Der DADINA-Vorstand wird aufgefordert, auf die Bahn, die HEAG, den RMV, etc. einzuwirken, Fahrräder von den für Rollstuhlfahrer/Kinderwagen vorgesehenen Multifunktionsflächen, die mit Rampen augestattet sind, zukünftig generell auszuschließen.
BEGRÜNDUNG / MANGEL:
Beständige Beschwerden bzgl. der seit mehr als acht Jahren kritisierten Gefährdung Schwerbehinderter und Kinderwagen durch Fahrradfahrer, die sich nicht an die allg. Beförderungsbedingungen halten, zeigt, daß der 2011 gestartete Versuch, die Beförderungsrichtlinien durch eindeutige Hinweise klarzustellen, gescheitert ist.
Die in Vorlage-Nr.: 0967-2016/DDN 28.09.2016 beschlossene, kurzfristige Überabeitung der Broschüre und der Hinweisschilder hat nicht stattgefunden bzw. versehentlich zu einem zehn mal schlechteren Ergebnis geführt als das bemängelte, zu verbessernde Schild.
Sogar Herr Froese sagt: Es gibt die Regel:
Zuerst bekommen Menschen mit Behinderung Platz.
Dann bekommen Menschen mit Kinderwagen Platz.
Danach Fahrräder. Diese Regel ist auch auf Aufklebern in den Straßenbahnen zu sehen.
Man kann diese Aufkleber größer machen.
Zitat HEAG mobilo:
„ Im Bereich des ersten Wagenteils der Niederflurbahnen dürfen sich gleichzeitig mit einem Rollstuhlfahrer keine Fahrräder aufhalten. Radfahrer müssen gegebenenfalls auf die weiteren Stellplätze in Höhe der Türen 3 und 4 (mittleres und hinteres Wagenteil) ausweichen oder das nächste Fahrzeug nutzen.
Gleiches gilt für den Stellplatz im Beiwagen und auch für die Stellplätze in unseren Bussen, auch hier dürfen sich gleichzeitig mit einem Rollstuhlfahrer keine Fahrräder aufhalten. “ --
Da diese Regel weder kommunizierbar scheint, noch im Fahrbetrieb durchsetzbar, aus verkehrssicherheitstechnischen Aspekten jedoch unumstößlich konsequent anzuwenden ist, kann nur ein Ausschluß der Fahrräder von den Flächen wirken, die von Rollstuhlfahrern und Kinderwagen der Rampe wegen genutzt werden.