„Jeder soll gleichberechtigt ein Gebäude durch den Haupteingang besuchen können, so daß garnicht im Mittelpunkt steht, ob er läuft, humpelt oder rollt.“
Die hessische Landesverordnung schreibt daher vor, daß ein Viertel aller neu gebauten Wohnungen barrierefrei zugängliich und nutzbar ist.
Ein Fortschritt, könnte man im ersten Gedanken vermuten. „Doch hier wird schon falsch herum gedacht. Das bedeutet nämlich, daß Menschen mit Behinderung 75% der Räume nicht nur nicht bewohnen, sondern noch nicht einmal erreichen können. Eine Form der Ausgrenzung‟, kommentiert Architektin Fuss.
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, heißt es im Grundgesetz. Doch nicht nur Rechtsansprüche werden unsere gebaute Umwelt verändern, sondern mindestens ebenso stark der Alterungsprozeß der Gesellschaft. mehr »